|
30
Millionen Pauschalreisen werden in Deutschland jährlich gebucht. In knapp
100.000 Fällen kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Reisenden und dem
Reiseveranstalter. Dies ist nicht einmal ein Prozent der Reisen! Im Grunde kann
man also davon ausgehen, dass es bei in Deutschland gebuchten Reisen zu keinen
großen Unannehmlichkeiten kommt.
Sollte
es dennoch zu erheblichen Mängeln kommen sollten Sie sich an diese Tipps
halten, denn wer erst nach seiner Reise wegen Mängeln beim Transport, im Hotel
oder bei Nebenleistungen Schadenersatz fordert, wird oft vom Reiseveranstalter
schon aus formalen Gründen abgewiesen. Schon vor Reiseantritt, aber auch
während und nach der Reise sollten die Touristen deshalb einige wichtige
Verhaltensregeln beachten, um später erfolgreich Reisemängel geltend machen zu
können.
| Entschädigung vor Ort |
 |
In
eindeutigen Fällen bemühen sich einige Veranstalter über ihre Reiseleitung
bereits am Urlaubsort um eine Entschädigung. Sie organisieren zum Beispiel
einen Reisegutschein, einen kostenlosen Mietwagen oder ein Abendessen für die
Kunden. Damit müssen sich die Touristen aber nicht abspeisen lassen. Bei
gravierenden Problemen besteht neben dem Anspruch, den Reisepreis
zurückzubekommen, auch eine finanzielle Entschädigung für entgangene
Urlaubsfreuden. Um solche Forderungen durchzusetzen, kann ein Gerichtsverfahren
sinnvoll sein. Auf jeden Fall sollte man sich Rechtsbeistand bei einem Anwalt
oder einer Verbraucherzentrale holen.
| "Spielregeln" beachten |
 |
Entscheidend
ist das richtige Verhalten bei einem Mangel. Zunächst muss man ihn sofort beim
Hotelier oder der Reiseleitung melden und eine Frist zur Abhilfe setzen. Erst wenn sie verstrichen ist, darf
der Kunde zur Selbsthilfe greifen: sich selbst zum Beispiel ein Ersatzhotel
besorgen. Wichtig: sofort reklamieren. Ist die Reiseleitung nicht zu sprechen,
muss man ein Fax an den Veranstalter in Deutschland schicken.
| Beweissicherung: |
 |
Setzen
Sie eine Frist (bei Kurzreisen z.B. einen Tag), sichern Sie Beweise durch Foto-
und Videoaufnahmen und erstellen ein Mängelprotokoll. Sobald Sie wieder zu
Hause sind, schreiben Sie dem Veranstalter. Listen Sie die Mängel auf und
benennen Sie konkret, was Sie wollen: Reisepreisminderung und/oder
Schadenersatz. Innerhalb eines Monats muss das Schreiben beim Veranstalter eingehen.
Senden Sie Ihren Brief per Einschreiben Rückschein, um ganz sicher zu gehen,
dass ihn das Unternehmen erhalten hat.
| Entschädigung nach Frankfurter
Liste |
 |
In
vielen Fällem dient als Ratgeber die sogenannte "Frankfurter Liste". Hier können Sie
nachlesen, welche Reiseminderungen das Frankfurter Gericht und andere in der
Vergangenheit bei welchen Mängeln zuerkannt haben.
|